Kostenlos aber nicht umsonst – bezahlt wird mit Daten

Die Wahl der Schriftart bestimmt entscheidend Gestaltung und Wirkung einer Website. Seit 2010 stellt Google eine Bibliothek von über tausend Schriftarten zur Verfügung, die einfach und kostenlos genutzt werden können. Wer als Webdesigner den Anweisungen von Google Fonts folgt, braucht lediglich die gewünschte Schriftart auszuwählen und eine einzige Zeile Code in das HTML seiner Webseiten zu kopieren – fertig.

Auch Google Fonts folgen dem überaus erfolgreichen Geschäftsmodell des amerikanischen Internetriesen. Sie bieten einen qualitativ hochwertigen und einfach zu bedienenden Service an, für den der Nutzer kein Geld bezahlen muss. Wie aber kann Google aus einem solchen Angebot Gewinne erzielen? Indem es Daten der Nutzer sammelt und vermarktet. Wer Google nutzt zahlt dafür nicht mit Geld, er bezahlt mit seinen Daten.

Eine Website, die Google Fonts dynamisch einbindet, schickt personenbezogene Daten von jedem Besucher an Google. Nach geltendem Recht ist das nur mit ausdrücklicher Einwilligung eines Besuchers erlaubt. Nach einem Urteil des Landgerichts München vom 20.1.2022 kann ein solcher Datenschutzverstoß Schadensersatz nach sich ziehen. Das Urteil führt nun offenbar zu vermehrten Abmahnungen. Die dynamische Einbindung von Google Fonts ist also nicht nur ein Verstoß gegen geltendes Recht, er kann auch teuer werden.

So werden Google Fonts datenschutzkonform genutzt

Die Lösung ist einfach: Google Fonts können lokal auf dem eigenen Webserver gespeichert und von dort eingebunden werden! So lassen sich alle ausgewählten Schriftarten ohne Einschränkungen für die Gestaltung der eigenen Website nutzen, ohne das Daten der Besucher an Google fließen.

Zwar ist es dafür nicht mit dem Kopieren einer einzigen Codezeile getan, der Aufwand ist dennoch überschaubar. Zwei Schritte sind dafür erforderlich:

  1. Download der Schriftartdateien und Upload in ein Verzeichnis des eigenen Webservers
  2. Erweiterung der CSS-Anweisungen der Website um die Definition der Schriftart und den Speicherort der Schriftartdateien

Dabei hilft ein sehr nützliches Tool: Der google-webfonts-helper. Genau wie bei Google selbst kann man damit ein oder mehrere Schriftarten auswählen und erhält dann alle erforderlichen Dateien und den Code nebst Anweisungen zum Download.

Vorsicht bei der Verwendung fertiger WordPress-Themes

Ein Content-Management-System wie WordPress erlaubt es, die eigene Website ohne große Programmierkenntnisse zu erstellen. Für WordPress gibt es eine riesige Zahl sogenannter Themes, fertiger Website-Layouts, die einfach installiert werden können. In der Regel bieten diese Themes mehr oder weniger umfangreiche Anpassungsmöglichkeiten. So lassen sich halbwegs individuelle Gestaltungen umsetzen.

Viele Themes verwenden ebenfalls Google Fonts und nicht selten werden die Schriftarten dynamisch eingebunden. Wer also fertige Themes verwendet, sollte dringend überprüfen, ob die eigene Website die Bestimmungen des Datenschutzes verletzt. Auch dafür gibt es eine einfache Möglichkeit: Den Google-Fonts-Checker. Einfach die Webadresse eingeben und der Service überprüft, ob Schriftarten über einen Google-Server eingebunden werden, oder nicht.

Was aber tun, wenn die eigene Website gegen Datenschutzrecht verstößt? Für alle, die nicht über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügen bleibt jetzt nur eins: Jemanden fragen, der sich damit auskennt. Grundsätzlich bietet WordPress Möglichkeiten auch ein fertiges Theme so zu modifizieren, dass die verwendeten Schriftarten lokal vom eigenen Server eingebunden werden. Ist das nicht möglich bleibt nur der Wechsel zu einem anderen Theme.

Es gibt auch Plugins, die Google Fonts verwenden. Hier hilft in der Regel nur der Wechsel zu einem alternativen Plugin.

Individuell gestaltet, datenschutzkonform und frei von Cookies

dp mediendesign hat sich auf die Gestaltung und Programmierung individueller WordPress-Themes spezialisiert. Webseiten auf dieser Grundlage entsprechen in ihrem Aussehen und ihrem Funktionsumfang genau den Kundenwünschen. Und selbstverständlich entsprechen sie allen geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Von dp mediendesign erstellte Webseiten senden keine personenbezogenen Daten an externe Unternehmen wie Google & Co. Sie kommen auch völlig ohne Cookies aus und brauchen deshalb auch keine nervigen Cookie-Banner, um das Einverständnis der Besucher einzuholen. Ausgenommen davon sind nur mehrsprachige Webseiten und solche, die Besuchern einen Login ermöglichen. Aber auch in diesen Fällen dienen die dafür erforderlichen Cookies nur dem Nutzerkomfort, werden niemals zum Sammeln von Nutzerdaten verwendet und sind deshalb datenschutzkonform.

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5. August 2022 | Blog, Tutorial | 1.697 views

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